Am 7. Oktober 2026 hat Niedersachsen mit dem neuen Agrarstruktursicherungsgesetz den Bodenmarkt neu geregelt. Ziel ist es, den Zugang von Landwirten zu Ackerboden und Grünland zu verbessern. Das Landvolk in Niedersachsen hält sich jedoch zurück. Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolkes, erläutert die neuen Regelungen.
Das neue Gesetz setzt in einem zweiten Bundesland nach Baden-Württemberg eine Regelung des Bodenmarktes auf Länderebene voraus. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Grunderwerbsteueranspruch: Wird ein Nichtlandwirt eine Fläche kaufen, muss er die Genehmigung der Behörde einholen. Wenn diese versagt wird, übernimmt die Landgesellschaft den Vertrag und sorgt für den Übergang zur Landwirtschaft. In diesem Fall entfällt die zweite Grunderwerbsteuerzahlung, die sonst anfallen würde, wenn der letzte Verkauf an einen Landwirt erfolgt.
Eine weitere Änderung betrifft das Käufen von Grundstücken: Eine Genehmigung muss erst bei Käufen ab 1 ha eingeholt werden. Ursprünglich war eine Preisbremse beim Pachten geplant, aber Kohlenberg ist nicht überzeugt. „Die Daten für einen durchschnittlichen Pachtpreis fehlen“, so der Vizepräsident des Landvolkes. Stattdessen hat das Ministerium die alte Regelung beibehalten und eine Kommission zur Sammlung von Pachtpreis-Daten eingerichtet.
Ein weiterer Punkt, auf den Kohlenberg hinweist, ist die Starke des Eigentums in der Landwirtschaft. „Natürlich sind wir auch dagegen, dass außerlandwirtschaftliche Investoren und Fonds Land kaufen, gleichzeitig muss man aber auch die starke Stellung des Eigentums in der Landwirtschaft schützen“, betont er.
Kohlenberg ist jedoch nicht glücklich mit der Regelung der so genannten „Share-Deal-Regelungen“. Das neue Gesetz gestattet dem Ministerium, den Zugang von Investoren zu Boden zu beschränken. „Das liegt uns schwer“, erklärt Kohlenberg.
Was das für Landwirte bedeutet
Landwirte profitieren insofern, als sie die Genehmigungen zum Pachten und Kaufen von Flächen leichter erhalten. Allerdings bestehen noch Schwierigkeiten: „Die Pflicht zur Erbringung der Pachtverträge wird nicht stärker eingefordert, es bleibt bei der aktuellen Praxis, dass diese Pflicht so gut wie ignoriert wird“, betont Kohlenberg.
Was das für Käufer bedeutet
Für Nichtlandwirte, die Grundstücke kaufen wollen, gibt es nun eine zusätzliche Barriere in Form der Genehmigung. Falls diese versagt, übernimmt die Landgesellschaft den Vertrag und sorgt dafür, dass die Fläche an einen Landwirt weitergegeben wird.
Was das für Verbraucher bedeutet
Für Verbraucher bedeutet dies, dass der Zugang zu Grünland in Niedersachsen stabilisiert werden soll. Wenn Investoren oder außerländische Fonds versuchen, Land zu kaufen, ist die Landgesellschaft in der Lage, diese Anträge abzulehnen. Gleichzeitig wird das Eigentum der Landwirte geschützt und verbessert sich der Zugang zu Ackerboden.