Für die Qualitätssicherung (QS) von Mastrindern gelten ab dem 1. August strenge Fristen: Alle Mastbetriebe müssen bis zum 31. Juli Nachweise über den Einsatz von Antibiotika oder eine Nullmeldung für das erste Kalenderhalbjahr 2026 in der QS‑Antibiotikadatenbank hinterlegen. Fehlen diese Angaben, verliert das jeweilige Unternehmen am 8. August automatisch seine Lieferberechtigung für QS‑Mastrinder (Quelle: top agrar Rind).

Fristen und Konsequenzen im Überblick

Der Prüfzeitraum startet am 1. August, wenn das System automatisiert prüft, ob die erforderlichen Daten vorliegen. Bei fehlenden Einträgen wird die Lieferberechtigung zum 8. August entzogen. Sobald ein Betrieb seine Monitoringdaten nachgetragen hat, erfolgt die Freischaltung über Nacht. Diese Regelung entspricht den Vorgaben für andere QS‑Tiergruppen: Für das zweite Kalenderhalbjahr (1. Juli – 31. Dezember) gilt der 31. Januar als Meldeschluss, bei Versäumnis folgt am 8. Februar die Sperrung.

Unterschied zwischen QS‑ und HI‑Tier‑Nullmeldungen

Einige Rinderzüchter fragen sich, warum sowohl in der HI‑Tier‑Datenbank als auch bei QS Nullmeldungen eingereicht werden müssen. QS erklärt, dass die HI‑Tier‑Datenbank Nullmeldungen nur für Mastrinder erfasst, die jünger als zwölf Monate sind und nicht auf dem Betrieb geboren wurden. Die QS‑Nullmeldung bestätigt dagegen, dass im gesamten Bestand während des jeweiligen Halbjahres keinerlei Antibiotika eingesetzt wurden – eine Voraussetzung, um QS‑Auswertungen über die gesamte Mastphase hinweg zu ermöglichen.

Service zur Vermeidung doppelter Meldungen

Um den Aufwand für Landwirte zu reduzieren, kann QS auf Wunsch des Tierhalters die Nullmeldung an die HI‑Tier‑Datenbank weiterleiten. Voraussetzung ist eine entsprechende Freigabe in Form einer Tierhalter‑Erklärung innerhalb von HI‑Tier. Dieser Service ist kostenfrei und kann jederzeit widerrufen werden (Quelle: top agrar Rind).

Praktische Tipps für Mastbetriebe

Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Antibiotikadaten vollständig in der QS‑Datenbank hinterlegt sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Daten noch vor Ablauf des 31. Juli zu ergänzen, um eine automatische Sperrung am 8. August zu vermeiden. Wer bereits über die HI‑Tier‑Nullmeldung verfügt, kann den Übertragungsservice nutzen, um Doppelmeldungen zu verhindern.

Was das für Verbraucher bedeutet

Durch die strengen Meldpflichten wird sichergestellt, dass in QS‑zertifizierten Mastbetrieben keine Antibiotika eingesetzt werden – zumindest im gemeldeten Zeitraum. Für den Endverbraucher heißt das: Produkte aus QS‑Mastrinder können mit größerer Sicherheit als antibiotikafrei angesehen werden, solange die Betriebe ihre Meldungen fristgerecht erledigen.