Unternehmen & Praxis

BFSG für KMU: Was ab Juni 2025 Pflicht ist

Was das BFSG überhaupt regelt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein.

Für viele Mittelständler bedeutet das vor allem: die eigene Website, der Online-Shop, das Buchungssystem oder die App müssen den Anforderungen genügen. Wer als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz agiert und im Bereich Dienstleistungen tätig ist, ist von bestimmten Pflichten ausgenommen – das ist aber kein Freibrief, weil die physischen Produkte oft trotzdem betroffen bleiben. Wer also glaubt, er sei als kleiner Betrieb vollständig raus, sollte genauer prüfen.

Welche Websites konkret betroffen sind

Grundregel: wenn Sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, sind Sie betroffen. Dazu zählen Online-Shops, Buchungsportale, Banken, Reiseplattformen, Ticketsysteme und vieles mehr. Reine Informationswebsites, die nichts verkaufen oder buchbar machen, haben weniger scharfe Anforderungen – aber auch hier empfiehlt es sich, die technischen Mindeststandards einzuhalten, weil Behörden, Suchmaschinen und potenzielle Kunden zunehmend darauf achten.

Gastronomen, Handwerker und kleine Händler sollten sich vor allem fragen, ob ihr Online-Formular, ihre Reservierung oder ihr Shop-Teil der Website wirklich für alle bedienbar ist.

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Die konkreten Anforderungen im Kurzüberblick

Technisch orientiert sich das BFSG an der europäischen Norm EN 301 549 und indirekt an den WCAG 2.1 auf Level AA. Das heißt: ausreichender Farbkontrast, Tastatur-Bedienbarkeit, alt-Texte für Bilder, korrekte Überschriften-Struktur, klare Fehlermeldungen in Formularen, keine reinen Farb-Signale, keine automatischen Pop-ups ohne Stopp-Funktion. Klingt abstrakt, ist aber im Kern eine Liste von Mindestanforderungen, die sich mit einem kostenlosen Scan-Tool wie bf-check.de pro Seite in wenigen Minuten prüfen lässt.

Was KMU jetzt konkret tun sollten

Drei Schritte lohnen sich jetzt: Erstens, eine technische Bestandsaufnahme. Was habe ich online, was davon ist verkaufsrelevant? Zweitens, einen automatisierten Scan durchführen – das filtert die großen, systematischen Probleme heraus (fehlende alt-Texte, schlechte Kontraste, defekte Formular-Labels). Drittens, einen kleinen Fahrplan aufstellen: welche Befunde in welcher Reihenfolge bis wann.

Niemand erwartet, dass mittelständische Betriebe über Nacht zu 100-Prozent-WCAG-Compliance-Experten werden. Aber ein dokumentierter, ernsthafter Umsetzungsprozess ist der beste Schutz gegen spätere Abmahnungen oder behördliche Nachfragen. Ein Selbsttest mit bf-check.de liefert dafür einen ehrlichen Startpunkt.

Warum Abwarten die teuerste Option ist

Ab Juni 2025 können Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen, wenn offensichtliche Verstöße vorliegen. Das ist keine theoretische Gefahr – im Bereich DSGVO haben wir die Dynamik gesehen. Wer jetzt die groben Schnitzer beseitigt und eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf seiner Seite hinterlegt, senkt das Risiko drastisch.

Gleichzeitig ist eine barrierefreie Website in der Regel auch besser auffindbar – Google liebt saubere Struktur, alt-Texte und gute Semantik. Die Investition zahlt also doppelt: weniger Risiko, mehr Sichtbarkeit.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt das BFSG?
Ab dem 28. Juni 2025. Die Pflicht ist nicht nachträglich abgeschwächt worden.
Gilt das BFSG auch für meinen Imbiss oder meine Handwerker-Website?
Für reine Info-Websites weniger streng, aber sobald Sie online buchen, bestellen oder verkaufen lassen, ja. Eine Prüfung lohnt immer.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?
Nein. Overlay-Widgets lösen keine strukturellen Probleme und gelten fachlich eher als Schein-Lösung. Echte Anpassungen am Code sind nötig.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Bis zu 100.000 EUR bei gravierenden Verstößen. In der Praxis geht es aber meist zuerst um Abmahnungen und Nachbesserungs-Pflichten.
Wo bekomme ich einen kostenlosen Check?
Bei bf-check.de erhalten Sie einen automatisierten Scan Ihrer Seite mit Prioritätenliste – ohne Anmeldung.
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