Im jahrelangen Rechtsstreit um die gemeinsame Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Landesbehörden einen Etappensieg verschafft. Der Kartellsenat des BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf, das die Landesforstverwaltung 2015 zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von 270 Mio. € sowie Zinszahlungen von mehr als 203 Mio. € verurteilt hatte, wie Top Agrar berichtete.
Vorwurf der Wettbewerbsbeeinträchtigung zurückgewiesen
Die Klage wurde von Ausgleichsgesellschaften für die Sägeindustrie (ASG) sowie speziellen von Finanzierern gegründeten Klagegesellschaften gestellt. Diese fordern millionenschwere Schadensersatzzahlungen in mehreren Bundesländern, da eine gemeinsame Holzvermarktung angeblich überhöhte Holzpreise verursacht habe. Im Fall Baden-Württemberg vertritt die ASG als Klägerin insgesamt 36 Sägewerksunternehmen.
Der Kartellsenat des BGH stellte fest, dass das Land und die beteiligten Gemeinden hinsichtlich des Holzverkaufs als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts gehandelt hätten. Allerdings sah der Senat keine ausreichenden Beweise für eine Wettbewerbsbeeinträchtigung. Das OLG Stuttgart durfte nach Meinung des BGH ohne weitere Feststellungen nicht von einer Wettbewerbsbeeinträchtigung ausgehen, da es für den gesamten Zeitraum an hinreichenden Feststellungen zu Inhalt und Ausmaß der Absprachen fehle.
Erneute Verhandlung vor dem OLG
Der BGH hat das Verfahren nun zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Daraus folgt, dass das OLG weitere Beweise und Feststellungen vorlegen muss, um einen eventuellen Wettbewerbsverstoß zu belegen.
Der Kartellsenat des BGH betonte, dass die Klägerin berechtigt sei, ihre Ansprüche geltend zu machen. Er sah keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und stellte fest, dass die Forstmitarbeiter nicht ausreichend als vorsätzlich oder fahrlässig nachgewiesen wurden.
Offene Fragen und weitere Auswirkungen
Nach Auffassung des BGH sei offen, ob ohne die Bündelung der Holzverkäufe mehr Wettbewerb möglich gewesen wäre oder ob das Holzangebot lediglich geringer ausgefallen wäre, weil die Kommunen ihr Holz wegen des Aufwands möglicherweise gar nicht geschlagen und vermarktet hätten. Diese Fragen müssen im Rahmen der erneuten Verhandlung vor dem OLG Stuttgart geklärt werden.
Der Rechtsstreit um das Rundholz-Kartell betrifft nicht nur Baden-Württemberg, sondern auch andere Bundesländer. Die Entscheidung des BGH könnte therefore Auswirkungen auf ähnliche Fälle in anderen Regionen haben.
Was das für Verbraucher bedeutet
Die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof bedeutet, dass die Klärung der Vorwürfe gegen die gemeinsame Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg noch nicht abgeschlossen ist. Verbraucher und Unternehmen in der Forst- und Holzwirtschaft müssen weiterhin auf das Ergebnis der erneuten Verhandlung vor dem OLG Stuttgart warten, um zu sehen, ob es indeed zu Schadensersatzzahlungen kommen wird.