Wer schon länger mit Holz heizt und über einen Austausch seiner Technik nachdenkt, sollte jetzt aktiv werden. Im kommenden Jahr schmilzt die Förderung. Ein Antrag sichert die aktuellen Konditionen, wie top agrar berichtet.
Noch kräftige Förderung bis Jahreswechsel
Noch gibt es eine kräftige Förderung für den Austausch alter Heizungen, die bereits mit erneuerbaren Energien Wärme produzieren. Ob Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets: Heizkessel, die auf diese Energiequellen setzen, sind besonders auf dem Land weit verbreitet. Wer seine bestehende Anlage durch ein neues, effizienteres Modell ersetzen möchte, kann dafür noch mindestens bis zum Jahreswechsel die aktuellen Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen.
Grundförderung von 30 %
Bislang wird auch der Austausch einer älteren Wärmepumpe, Pellet- oder anderen Biomasseheizung gefördert. Diese sogenannte „Grün-zu-Grün“-Förderung gilt beispielsweise beim Wechsel von einer alten Wärmepumpe zu einer neuen oder von einer Pelletheizung zu einem neuen erneuerbaren Heizsystem. Derzeit beträgt die Grundförderung für den Heizungstausch im Rahmen der BEG 30 %. Bei einem Einfamilienhaus können Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt werden.
Ab 2027: Stark reduzierte Förderung
Ab einem – noch nicht genau festgelegten – Zeitpunkt im ersten Quartal 2027 hängt die Förderung für den Austausch alter Wärmepumpen oder Biomasseheizungen davon ab, wann die vorhandene Technik in Betrieb genommen wurde. Für Anlagen, die ab dem Jahr 2008 laufen, entfällt die Förderung beim Austausch dann vollständig. Bei noch älteren Bestandsanlagen gilt nur noch ein Viertel der tatsächlichen Kosten als förderfähig.
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten deshalb in ihren Unterlagen nachsehen. Rechnungen, Abnahmeprotokolle oder andere Nachweise können Auskunft über das Datum der Inbetriebnahme geben.
Beispielrechnung: Verringerte Förderung
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat ausgerechnet, was die Veränderungen konkret bedeuten können. Kostet der Austausch einer alten Heizung 20.000 €, können nach den derzeitigen Regeln grundsätzlich die gesamten Kosten berücksichtigt werden. Bei einer Grundförderung von 30 % ergibt sich ein Zuschuss von 6.000 €. Nach der Neuregelung werden bei einer vor 2008 eingebauten Heizung jedoch nur noch 5.000 € als förderfähige Kosten angesetzt. Bei einem Fördersatz von 30 % sinkt der Zuschuss auf 1.500 €.
Was das für Verbraucher bedeutet
Eigentümer, die ihre alte Holzheizung austauschen möchten, sollten sich unverzüglich um einen Antrag zur Förderung kümmern. Die aktuell geltenden Konditionen sind deutlich vorteilhafter als die zukünftigen Regelungen ab 2027. Durch den earlier Antrag können sie erhebliche Kosten spare.