Seit dem 1. Juli 2025 unterstützt das Land Niedersachsen die Einrichtung von Agroforstsystemen (AFS) wiederum mit finanzieller Unterstützung. Dieser neue Förderplan wurde offiziell bekannt und ermöglicht es Betriebsinhabern mit landwirtschaftlichen Flächen, Agroforstsysteme auf Dauergrünland oder landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen einzurichten.
Förderungsinformationen
Das Förderprogramm erfolgt unter finanzieller Beteiligung des Bundes und richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie AFS) vom 25. Juni 2025 (MBl. 2025/310). Die Kriterien für die Förderfähigkeit sind streng definiert: Es handelt sich um eine erstmalige, streifenförmige Einrichtung eines Agroforstsystems auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen oder Dauergrünland. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Höhe von 300.000 Euro pro Projekt.
Die Antragsteller müssen als Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen in Niedersachsen sein und eine landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 3 GAPDZV (Gesetz über den Anbau, die Verarbeitung, das Aufbewahren und den Verkauf von Getreide, Pflanzenölen, Zuckerrohr und Zuckerrüben) ausüben. Es ist unerheblich, welche Rechtsform gewählt wird. Die Unternehmen müssen außerdem Kriterien der Definition kleiner und mittlerer Unternehmen erfüllen (jahresumsatz weniger als 50 Mio. € und weniger als 250 Mitarbeiter).
Antragstellung
Die Anträge können fortlaufend postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle, Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Sachgebiet 2.1.2 - AFS), Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover, eingereicht werden.
Die Einrichtung des Agroforstsystems muss innerhalb von maximal zwei Jahren erfolgen und die Nachweise für den Abruf der Zuwendung können bis zum Ende dieses Zeitraums vorgelegt werden. Es ist nicht erlaubt, das Projekt vor dem Antrag einleiten oder abgeschlossen zu haben.
Die Zuwendungen sind gemäß dem geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Förderbereich 4, Maßnahmengruppe L, Absatz 1.5.3) nur gewährt, wenn mindestens 2.500 Euro pro Zuwendungsempfänger und Antrag erreicht werden.
Das Agroforstsystem ist eine umweltfreundliche Alternative, die sowohl landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch nachhaltiges Holzgewinnungssysteme verbindet. Dieses Förderprogramm unterstützt nicht nur den Schutz des Küstenschutzes und die Verbesserung der Agrarstruktur, sondern bietet auch den Betreibern einen wirtschaftlichen Vorteil durch zusätzliche Einnahmequellen.