Mit einem Kabinettsbeschluss vom 06.10.2026 übernimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Bearbeitung der „Förderung von Wasserspeicher und Bewässerungsinfrastruktur“ (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Ziel des Programms ist es, den Grundwasserverbrauch in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bewässerung zu reduzieren.
Finanzielle Rahmenbedingungen und Fördervolumen
Die Richtlinie sieht Investitionen in technische Bauwerke und Anlagen vor, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes finanziert werden (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Insgesamt stehen hierfür 100 Millionen Euro bereit, wobei einzelne Förderungen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen können (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Die maximale Fördersumme pro Vorhaben liegt bei 15 Millionen Euro (LWK Niedersachsen Agrarförderung).
Förderfähige Projekte und Ausschlüsse
Gefördert werden Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Dazu zählen auch Ausgaben für Anlagen zur Energiegewinnung und -speicherung, sofern sie den Betrieb der bewässerungsrelevanten Infrastruktur unterstützen (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Ausgeschlossen sind hingegen Personal- und Verwaltungskosten sowie Maschinen für die direkte Bewässerung oder Brunnen (LWK Niedersachsen Agrarförderung).
Anspruchsberechtigte und Antragsverfahren
Anspruchsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die kommunale oder Landesaufgaben erfüllen und deren Aufgabenerfüllung gegenüber privaten Interessen überwiegt (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Auch Zusammenschlüsse, etwa von Beregnungsverbänden oder mehreren Gemeinden, können Fördermittel beantragen (LWK Niedersachsen Agrarförderung).
Die Anträge können im ersten Antragszeitraum bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Die erforderlichen Unterlagen werden in Kürze auf der Website der LWK veröffentlicht, und im Verlauf des ersten Halbjahres 2027 wird ein weiteres Antragsverfahren eröffnet (LWK Niedersachsen Agrarförderung).
Voraussetzungen für die Projektumsetzung
Ein zentrales Kriterium ist, dass die geplanten technischen Bauwerke und Anlagen einen nachweisbaren wasserwirtschaftlichen Nutzen erbringen (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Zusätzlich muss das Vorhaben noch nicht begonnen sein, um förderfähig zu bleiben (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Die Richtlinie wird demnächst veröffentlicht und im Downloadbereich der LWK-Website abrufbar sein (LWK Niedersachsen Agrarförderung).
Rechtlicher Hintergrund und Mittelherkunft
Die Förderung erfolgt aus den Niedersachsen zugewiesenen Bundesmitteln nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) sowie dem genannten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (LWK Niedersachsen Agrarförderung). Die rechtlichen Grundlagen sichern die Mittelverfügbarkeit bis zum Abschluss des Förderzeitraums.
Was das für Verbraucher bedeutet
Für Verbraucher und Lebensmittelinteressierte bedeutet das Förderprogramm, dass künftig mehr regional produzierte Lebensmittel aus bewässerten Flächen stammen könnten, die weniger Grundwasser benötigen. Durch den Ausbau von Speicher- und Bewässerungsanlagen wird die Wassernutzung effizienter, was langfristig zu einer stabileren Versorgung mit frischem Obst, Gemüse und Getreide führen kann. Gleichzeitig stärkt das Programm die regionale Landwirtschaft, was kurze Lieferketten und potenziell niedrigere Preise für Verbraucher begünstigen könnte.